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   VGH Bayern, 27.10.2016 - 3 CE 16.1457   

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VGH Bayern, 27.10.2016 - 3 CE 16.1457 (https://dejure.org/2016,42720)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.10.2016 - 3 CE 16.1457 (https://dejure.org/2016,42720)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Oktober 2016 - 3 CE 16.1457 (https://dejure.org/2016,42720)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Auswahlentscheidung - Leistungsvorsprung bei gleichem Gesamturteil im höheren Statusamt

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2016 - 3 CE 16.1457
    Dabei kann im Ergebnis dahingestellt bleiben, ob überhaupt ein Anordnungsgrund vorliegt, da die streitgegenständliche Funktionsstelle, die mit A 15 + AZ bewertet ist, bei einem Obsiegen des Antragstellers in der Hauptsache durch Ver-/Umsetzung des Beigeladenen, der sich bereits in BesGr A 15 + AZ befindet und seinerseits keinen Anspruch auf einen bestimmten Dienstposten hat, vom Antragsgegner grundsätzlich wieder freigemacht werden kann; auch ein Bewährungsvorsprung könnte insoweit nicht entgegenhalten werden (BVerwG, B. v. 10.5.2016 - 2 VR 2.15 - juris Rn. 27).

    Der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderte Leistungsvergleich der Bewerber um ein Beförderungsamt muss anhand aussagekräftiger, d. h. aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorgenommen werden (BVerwG, B. v. 10.5.2016 - 2 VR 2.15 - juris Rn. 22).

    Auch nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Zeitraum von rund eineinhalb Jahren nur dann als zu lang anzusehen, wenn der Bewerber nach dem Beurteilungsstichtag wesentlich andere Aufgaben wahrgenommen hat oder wesentliche Änderungen eingetreten sind (BVerwG, B. v. 10.5.2016 a. a. O. Rn. 23).

    Soweit sich der Antragsteller darauf beruft, dass nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Auswahlentscheidung nicht auf eine dienstliche Beurteilung gestützt werden darf, die im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung bereits älter als drei Jahre alt ist (BVerwG, B. v. 10.5.2016 a. a. O. Rn. 22), bezieht sich die dort genannte Dreijahresfrist des § 22 Abs. 1 Satz 2 BBG allein auf Bundesbeamte.

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2016 - 3 CE 16.1457
    Die Entscheidung des Dienstherrn, welche Bedeutung er einzelnen Gesichtspunkten für die Bewerberauswahl beimisst, unterliegt nur eingeschränkter gerichtlicher Nachprüfung (BVerwG, B. v. 19.12.2014 a. a. O. Rn. 36).

    Hierfür ist erforderlich, dass sie die dienstliche Tätigkeit im maßgebenden Beurteilungszeitraum vollständig erfassen, auf zuverlässige Erkenntnisquellen gestützt sind, das zu erwartende Leistungsvermögen in Bezug auf das angestrebte Amt auf der Grundlage der im innegehabten Amt erbrachten Leistungen hinreichend differenziert darstellen und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen (BVerwG, B. v. 19.12.2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 03.02.2015 - 3 CE 14.2848

    Richterrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2016 - 3 CE 16.1457
    Eine Ausnahme hiervon ist nur gerechtfertigt, wenn sich die Situation des Bewerbers seit der letzten Beurteilung relevant (BayVGH, B. v. 8.3.2010 - 3 CE 09.3208 - juris Rn. 17) bzw. erheblich (so ausdrücklich Art. 56 Abs. 4 Satz 2 LlbG) verändert hat (BayVGH, B. v. 3.2.2015 - 3 CE 14.2848 - juris Rn. 29).

    Allein der Umstand, dass in einer Anlassbeurteilung neue Ereignisse berücksichtigen werden können, rechtfertigt keine neue Beurteilung (BayVGH, B. v. 3.2.2015 a. a. O.).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2016 - 3 CE 16.1457
    2.3 Der Antragsteller hat lediglich einen Anspruch, dass der Antragsgegner die Stelle unter Berücksichtigung des in Art. 33 Abs. 2 GG normierten Leistungsgrundsatzes vergibt und seine Auswahlentscheidung nur auf Gesichtspunkte stützt, die den von Art. 33 Abs. 2 GG geforderten Leistungsbezug aufweisen (BVerwG, B. v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 20).

    Entscheidend für die Beurteilung ist nicht die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben, sondern sind die Anforderungen des konkreten statusrechtlichen Amtes (BVerwG, B. v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 28).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2016 - 3 CE 16.1457
    So kann er z. B. der dienstlichen Erfahrung, der Verwendungsbreite oder der Leistungsentwicklung, wie sie sich insbesondere aus einem Vergleich der aktuellen mit früheren Beurteilungen ergibt, den Vorrang einräumen (BVerwG, B. v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 25).

    Angesichts dessen kann auch offen bleiben, ob eine Anlassbeurteilung zu dem vom Antragsteller erhofften Gesamturteil "HQ" geführt hätte, da eine Anlassbeurteilung die Feststellungen und Bewertungen zu Eignung, Leistung und Befähigung in der zuvor erstellten Regelbeurteilung lediglich fortentwickeln darf (BVerwG, B. v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 24.09.2008 - 2 B 117.07

    1. Die Klägerin begehrt ihre Beförderung zur Amtsinspektorin (BesGr A 9).

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2016 - 3 CE 16.1457
    Ein solcher Anspruch lässt sich auch nicht aus der Fürsorgepflicht ableiten (BVerwG, B. v. 24.9.2008 - 2 B 117.07 - juris Rn. 4).

    Wie unter 2.1 ausgeführt, hat der Antragsteller keinen Anspruch auf Beförderung in ein Amt der BesGr A 15 + AZ und auf Übertragung der streitgegenständlichen Stelle aufgrund der Fürsorgepflicht, da sich auch aus der längerfristiger Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens i.d.R. kein Anspruch auf Verleihung eines entsprechenden Status ergibt (BVerwG, B. v. 24.9.2008 a. a. O.); dies gilt jedenfalls im Fall einer reinen Verhinderungsvertretung (BayVGH, B. v. 29.4.2015 a. a. O.).

  • VGH Bayern, 29.04.2015 - 3 ZB 12.1801

    Zum Anspruch auf Bereitstellung einer Planstelle zum Zwecke der Beförderung;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2016 - 3 CE 16.1457
    Da es sich um eine reine Verhinderungs- und nicht um eine Vakanzvertretung handelt, kann der Antragsteller hieraus keinen Anspruch auf Beförderung und Übertragung der Stelle ableiten (BayVGH, B. v. 29.4.2015 - 3 ZB 12.1801 - juris Rn. 12).

    Wie unter 2.1 ausgeführt, hat der Antragsteller keinen Anspruch auf Beförderung in ein Amt der BesGr A 15 + AZ und auf Übertragung der streitgegenständlichen Stelle aufgrund der Fürsorgepflicht, da sich auch aus der längerfristiger Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens i.d.R. kein Anspruch auf Verleihung eines entsprechenden Status ergibt (BVerwG, B. v. 24.9.2008 a. a. O.); dies gilt jedenfalls im Fall einer reinen Verhinderungsvertretung (BayVGH, B. v. 29.4.2015 a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1972 - IV 571/69
    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2016 - 3 CE 16.1457
    Die Ausschreibung dient der Verwirklichung des Leistungsgrundsatzes und kann daher auch einem langjährigen Inhaber eines Dienstpostens gegenüber nicht gegen die Fürsorgepflicht verstoßen (VGH BW, U. v. 19.5.1972 - IV 571/69 - NJW 1973, 75).

    Jedenfalls kann durch eine am Grundsatz der Bestenauslese des Art. 33 Abs. 2 GG ausgerichtete Auswahlentscheidung auch einem langjährigen Inhaber eines Dienstpostens gegenüber nicht gegen die Fürsorgepflicht verstoßen werden (VGH BW, U. v. 19.5.1972 a. a. O.).

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2016 - 3 CE 16.1457
    Darüber hinaus dürfen soziale Gesichtspunkte allgemeiner Art oder Erwägungen, die sich an der Fürsorge- und Schutzpflicht des Dienstherrn (§ 45 BeamtStG) ausrichten, als nicht unmittelbar auf Leistungsgesichtspunkten beruhende Hilfskriterien allenfalls - nachrangig (BVerwG, U. v. 17.8.2005 - 2 C 37.04 - juris Rn. 19) - herangezogen werden, wenn zwischen Bewerbern zu entscheiden ist, die im Wesentlichen als gleich geeignet anzusehen sind (vgl. Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 8. Auflage 2013, § 3 Rn. 64).
  • BVerwG, 19.05.2016 - 2 C 14.15

    Beamter; Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung; Zuweisung;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2016 - 3 CE 16.1457
    Der Antragsteller kann insoweit auch nicht einwenden, der Antragsgegner habe das grundsätzliche Verbot der längerfristigen Beschäftigung auf einem höherwertigen Dienstposten (vgl. BVerwG, U. v. 19.5.2016 - 2 C 14.15) bzw. die Unvereinbarkeit der dauerhaften Trennung von Amt und Funktion mit dem Anspruch des Beamten auf eine amtsangemessene Beschäftigung (vgl. BVerwG, U. v. 11.12.2014 - 2 C 51.13 - juris Rn. 24) nicht beachtet.
  • BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13

    Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung;

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2016 - 4 S 585/16

    Zum Alter und zur Aktualität von Regelbeurteilungen eines Beamten bei

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 4 S 2224/01

    Auswahlentscheidung - Dauer der Wahrnehmung der höherwertigen Dienstaufgabe

  • VGH Bayern, 28.10.2013 - 3 CE 13.1518

    Verzicht auf periodische Beurteilung; Zwischenbeurteilung; Anlassbeurteilung;

  • VGH Bayern, 08.03.2010 - 3 CE 09.3208

    Aktualität von dienstlichen Beurteilungen

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

  • VGH Bayern, 10.11.2015 - 3 CE 15.2044

    Beamtenrecht, Stellenbesetzung, Rektor, Bewerber, Konrektor, Amtszulage,

  • VG München, 05.08.2015 - M 5 E 15.2421

    Dienstpostenbesetzung (Schulleitung an einem Gymnasium); Vergleichbarkeit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2017 - 1 B 6/17

    Bezug beamtenrechtlicher Auswahlentscheidungen um Beförderungsämter auf das

    Beschluss vom 27. Oktober 2016 - 3 CE 16.1457 -, juris, Rn. 27.
  • VG Ansbach, 15.06.2020 - AN 1 K 20.00571

    Rechtswidrige Auswahlentscheidung bei Dienstpostenbesetzungsverfahren wegen

    Nach der st. Rspr. des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH, B.v 27.10.2016 - 3 CE 16.1457 - juris Rn. 45; B.v. 28.10.2013 - 3 CE 13.1518 - juris Rn. 30) ist regelmäßig davon auszugehen, dass der Dienstherr inzident zum Ausdruck bringt, dass aus seiner Sicht zwischenzeitlich keine relevanten Veränderungen erfolgt oder signifikante Entwicklungen eingetreten sind, wenn er vorliegende dienstliche Beurteilungen bei seiner Auswahlentscheidung berücksichtigt hat.

    Der Gesetzgeber hat in Art. 56 Abs. 4 Satz 1 LlbG festgelegt, dass eine periodische Beurteilung, die als Grundlage für die Übertragung höherwertiger Dienstposten nach Art. 16 Abs. 1 LlbG oder bei Beförderungen nach Art. 17 Abs. 7 LlbG herangezogen wird, grundsätzlich auch bis zu dem in Verwaltungsvorschriften festzulegenden einheitlichen Verwendungsbeginn der nächstfolgenden regulären periodischen Beurteilung zu verwenden ist (BayVGH, B.v 27.10.2016 - 3 CE 16.1457 - juris Rn. 46).

    Andernfalls liefe das vom Gesetzgeber gewollte Regelbeurteilungssystem leer, das die Aufgabe hat, den Leistungsstand von Beamten im Interesse von deren größtmöglicher Vergleichbarkeit zu bestimmten Stichtagen abzubilden, nicht aber, Veränderungen im Leistungsbild gleichsam tagesgenau abzubilden (BayVGH, B.v. 27.10.2016, a.a.O. Rn 47 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 10.5.2016 - 2 VR 2/15 -, BVerwGE 155, 152-161 Rn. 23; BayVGH, B.v. 3.2.2015 - 3 CE 14.2848 - juris Rn. 29; B.v. 8.3.2010 - 3 CE 09.3208 - juris Rn. 17; VGH BW, B.v. 17.6.2016 - 4 S 585/16 - juris Rn. 8).

  • VG Ansbach, 27.03.2019 - AN 1 E 18.01289

    Konkurrentenstreitverfahren bei der Besetzung einer Schulleiterstelle A 16

    Mit gerichtlichem Schreiben vom 29. Januar 2019 wies das Gericht auf die unterschiedliche Verwendungseignung in den Beurteilungen des Antragstellers und des Beigeladenen hin und bat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (B.v. 27.10.2016 - 3 CE 16.1457-, juris) um Stellungnahme zum Erfordernis einer Anlassbeurteilung für den Beigeladenen.

    Um den Aspekt der Bewährung im Amt des stellvertretenden Schulleiters in die Auswahlentscheidung einbeziehen zu können, hätte es nach Überzeugung der Kammer einer Anlassbeurteilung bedurft, die insbesondere dann gerechtfertigt ist, wenn sich - wie vorliegend - die Situation des Bewerbers seit der letzten Beurteilung relevant bzw. erheblich verändert hat (BayVGH, B.v. 27.10.2016 - 3 CE 16.1457 -, juris Rn. 47 m.w.N.).

    Vielmehr bringt der Dienstherr durch die Verwendung vorliegender dienstlicher Beurteilungen bei der Auswahlentscheidung und den Verzicht auf Einholung einer Anlassbeurteilung gerade inzident zum Ausdruck, dass aus Sicht des Dienstherrn keine relevanten Veränderungen erfolgt oder signifikante Entwicklungen eingetreten sind (BayVGH, B.v. 27.10.2016 - 3 CE 16.1457 -, juris Rn. 45).

  • VGH Bayern, 22.01.2018 - 3 CE 17.2440

    Kriterien für die Auswahlentscheidung im Rahmen einer Stellenbesetzung

    Beziehen sich die Beurteilungen der Bewerber auf verschiedene Statusämter, so ist es zulässig, bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Beamten im höheren Statusamt grundsätzlich als besser anzusehen als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten (BayVGH, B.v. 27.10.2016 - 3 CE 16.1457 - juris Rn. 28).

    Die Antragstellerin befindet sich aktuell im Statusamt A 15. Zwar verweist sie zu Recht auf den Umstand, dass sich aufgrund ihres Wechsels an das Staatliche Studienseminar im November 2015 ihre Situation seit dem Beurteilungsstichtag ihrer letzten periodischen Beurteilung am 31. Dezember 2014 aufgrund der Wahrnehmung anderer Aufgaben so erheblich geändert hat, dass grundsätzlich die Erstellung einer Anlassbeurteilung als Grundlage für die Auswahlentscheidung gemäß Art. 56 Abs. 4 Satz 1 und 2 LlbG gerechtfertigt gewesen wäre (vgl. BVerwG, B.v. 10.5.2016 - 2 VR 2.15 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 27.10.2016 a.a.O. Rn. 47; B.v. 3.2.2015 - 3 CE 14.2828 - juris Rn. 29).

  • VG Ansbach, 21.12.2020 - AN 1 E 20.01447

    Aufhebung einer Auswahlentscheidung im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens

    Um größtmögliche Vergleichbarkeit herbeizuführen, sind ggf. Anlassbeurteilungen anzufertigen (zu den Voraussetzungen für eine Anlassbeurteilung vgl. u.a. BayVGH, B.v. 27.10.2016 - 3 CE 16.1457 - juris Rn. 47 m.w.N.).

    Vielmehr hängt das Gewicht der in einem höheren Statusamt erteilten Beurteilung von den Umständen des Einzelfalls ab (BayVGH, B.v. 27.10.2016 - 3 CE 16.1457 -juris Rn. 28 unter Verweis auf BVerfG, B.v. 11.5.2011 - 2 BvR 764/11 - juris Rn. 11).

  • VG Bayreuth, 01.09.2022 - B 5 E 22.733

    Konkurrententeilverfahren, Kein hinreichender Grund für Anlassbeurteilung,

    Dementsprechend hat der bayerische Gesetzgeber in Art. 56 Abs. 4 Satz 1 LlbG festgelegt, dass eine periodische Beurteilung, die als Grundlage für die Übertragung höherwertiger Dienstposten nach Art. 16 Abs. 1 LlbG oder bei Beförderungen nach Art. 17 Abs. 7 LlbG herangezogen wird, grundsätzlich auch bis zu dem in den Verwaltungsvorschriften festzulegenden einheitlichen Verwendungsbeginn der nächstfolgenden regulären periodischen Beurteilung zu verwenden ist (vgl. BayVGH, B.v. 28.10.2013 - 3 CE 13.1518 - juris Rn. 30; B.v. 27.10.2016 - 3 CE 16.1457 - juris Rn. 45f.).

    Allein der Umstand, dass in einer Anlassbeurteilung neue Erkenntnisse berücksichtigt werden können, rechtfertigt keine neue Beurteilung (BayVGH, B.v. 27.10.2016 - 3 CE 16.1457 - juris Rn. 47).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2017 - 1 B 7/17

    Zulassen der Bewerbungen von Beamten um das höherwertige Amt i.R.e. Beförderung;

    Beschluss vom 27. Oktober 2016 - 3 CE 16.1457 -, juris, Rn. 27.
  • VG München, 17.04.2020 - M 5 E 19.6326

    Auswahlverfahren für den Posten einer Konrektorin - Vergleich von Bewerbern in

    Beziehen sich die Beurteilungen der Bewerber auf verschiedene Statusämter, so ist es zulässig, bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Beamten im höheren Statusamt grundsätzlich als besser anzusehen als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten (BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 3 CE 17.2440 - juris Rn. 21; B.v. 27.10.2016 - 3 CE 16.1457 - juris Rn. 28).

    Da es sich bei den Ämtern einer Lehrerin in der Besoldungsgruppe A 12 und einer Lehrerin in der Besoldungsgruppe A 12 mit Amtszulage nach Art. 34 Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG) statusrechtlich um verschiedene Ämter mit unterschiedlicher Wertigkeit handelt (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2016 - 3 CE 16.1457 - juris Rn. 29), konnte der Antragsgegner die Leistungen der Beigeladenen höher bewerten als die der Antragstellerin.

  • VG Augsburg, 29.05.2018 - Au 2 E 18.188

    Nichteignung eines Polizeibeamten für eine Beförderung aufgrund gesundheitlicher

    Maßgeblich für die Prüfung, ob der Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzt worden ist, ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung - d.h. regelmäßig des sog. Auswahlvermerks; etwaige spätere - etwa im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens eintretende - Veränderungen sind nicht von Relevanz (vgl. BVerwG, B.v. 12.12.2017 - 2 VR 2.16 - juris Rn. 32/44-54; BayVGH, B.v. 27.10.2016 - 3 CE 16.1457 - juris Rn. 5/45; B.v. 15.2.2010 - 15 CE 09.3045 - juris Rn. 11).
  • VGH Hessen, 25.04.2022 - 1 B 2385/21

    Aktualisierungsbedürfnis von Anlassbeurteilungen in einem reinen

    Regelbeurteilungen stellen überdies bestmöglich einen fehlerfreien Qualifikationsvergleich mehrerer Beamter bei Auswahlentscheidungen sicher, weil sie auf einem grundsätzlich (annähernd) gleichen Beurteilungszeitraum mit einem gemeinsamen Stichtag beruhen (Senatsbeschluss vom 22. März 2021 - 1 B 2551/19 -, n.v.; vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, juris Rn. 41; Beschluss vom 2. Juli 2020 - 2 A 6.19 -, juris; Urteil vom 26. September 2012 - 2 A 2.10 -, juris Rn. 9 f.; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 6 B 1002/20 -, juris Rn. 5; Bay. VGH, Beschluss vom 27. Oktober 2016 - 3 CE 16.1457 -, juris Rn. 47; OVG SA, Beschluss vom 18. August 2011 - 1 M 65/11 -, juris Rn. 12).
  • VG Augsburg, 29.05.2018 - Au 2 E 18.200

    Auswirkung eines laufenden Disziplinarverfahrens auf das Auswahlverfahren für

  • VG Darmstadt, 21.02.2017 - 1 L 3064/16

    Beförderungsrunde 2016 der Deutschen Telekom

  • VG Regensburg, 22.09.2021 - RN 1 E 21.1208

    Auswahlentscheidung, Dienstposten, Bewerber, Besoldungsgruppe,

  • VGH Bayern, 06.02.2017 - 3 CE 17.184

    Dienstpostenbesetzung bei Gleichstand im Gesamturteil nach der

  • VGH Bayern, 22.05.2017 - 3 CE 17.577

    Nichtberücksichtigung für Konrektorenstelle wegen Nichterfüllens des

  • VG Darmstadt, 08.08.2019 - 1 L 5184/17
  • VG Ansbach, 29.10.2019 - AN 1 K 19.00688

    Stellenbesetzungsverfahren

  • VG München, 23.07.2019 - M 5 E 19.1817

    Stellenbesetzungsverfahren als Seminarrektor

  • VG München, 03.07.2017 - M 5 E 17.1258

    Vergleichbarkeit periodischer Beurteilungen im Auswahlverfahren

  • VG Bayreuth, 19.12.2019 - B 5 E 19.874

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Besetzung einer Schulleiterstelle

  • VG München, 16.07.2019 - M 5 E 19.229

    Gleiches Beurteilungsprädikat in höherem Statusamt

  • VG Ansbach, 17.02.2022 - AN 1 E 21.01194

    Konkurrentenmitteilung, ausreichende Dokumentation eines

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